Das neue EU Bio-Siegel Logo seit dem 01.07.2010.
Auszug der Seite www.organic-farming.eu:
Die Erzeugung und Platzierung der Bioerzeugnisse mit Kennzeichnung und Logo auf dem EU-Markt folgt einem strengen Zertifizierungsprozess, der einzuhalten ist.
Um Ihr Vertrauen zu stärken, müssen nach dem Gesetz alle als biologisch gekennzeichneten Erzeugnisse den Namen des Beteiligten tragen, der das Erzeugnis als letztes verarbeitet oder weitergegeben hat, so z.B. des Erzeugers, des Verarbeiters (A.d. R. : pastado ist z.B. ein Verarbeiter) oder des Großhändlers und außerdem den Namen oder Kontrollcode der Kontrollstelle.
Das EU-Bio-Logo und die Biokennzeichnungen der EU-Mitgliedsländer werden zusätzlich zur Kennzeichnung der Kontrollstelle benutzt und erhöhen die Präsenz der Biolebensmittel und -getränke für die Konsumenten.
Somit können Konsumenten, die Erzeugnisse mit dem EU-Logo kaufen, sicher sein, dass:
* mindestens 95% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft biologisch produziert wurden;
* das Erzeugnis mit den Regeln des offiziellen Kontrollprogramms übereinstimmt;
* das Produkt direkt vom Erzeuger oder Verarbeiter in einer versiegelten Verpackung kommt;
* das Erzeugnis den Namen des Erzeugers, des Verarbeiters oder Großhändlers und den Namen oder den Kontrollcode der Kontrollstelle trägt.
Die Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Bio-Logo tritt am 1. Juli 2010 für vorverpackte Biolebensmittel in Kraft. Importierte Produkte können weiterhin auf freiwilliger Basis damit gekennzeichnet werden. Auf Produkten, die in Zukunft das EU-Bio-Logo tragen werden, wird darüber hinaus der Ort angegeben werden, an dem die landwirtschaftlichen Rohmaterialien angebaut wurden. Die Angabe kann „EU“, „Nicht-EU“ oder den Namen des jeweiligen Landes innerhalb oder außerhalb der EU beinhalten, in dem das Erzeugnis oder seine Rohmaterialien angebaut wurden.
Sollten Bioproduzenten ihre Erzeugnisse in mehreren EU-Mitgliedsländern verkaufen wollen, kann es erforderlich sein, zusätzliche, auf diesen Märkten anerkannte Logos zu verwenden. Die Benutzung des EU-Bio-Logos kann diese doppelte Kennzeichnung überflüssig machen, da das Logo in der gesamten EU anerkannt ist.
